Von den umliegenden Sozialgerichten werden wir oft als Sachverständige berufen. Hier handelt es sich insbesondere um Rechtsstreitigkeiten im Schwerbehindertenrecht, bei Rentenverfahren, bei Berufgenossenschaftsverfahren etc.
Vom Gericht werden Sie eine Kopie des Gutachtenauftrages erhalten. Sofern Ihre Telefonnummer aktenkundig ist, nimmt unser Mitarbeiterstab Kontakt mit Ihnen auf und verabredet einen Termin mit Ihnen. Sie können aber auch gerne selbst anrufen, um einen Termin zu besprechen oder wenn Sie Fragen haben!
Die Begutachtung umfasst eine ausführliche Unterredung mit dem Sachverständigen, eine neurologische Untersuchung sowie eine je nach den Beschwerden ausgerichtete Diagnostik, eventuell auch eine psychologische Testung. In dem einen oder anderen Fall werden sich die Untersuchungen über 4-6 Stunden hinziehen, hier wird in der Regel dann ein zweiter Untersuchungstermin mit Ihnen vereinbart, um den Untersuchungsablauf für Sie angenehmer zu gestalten.
Das schriftliche Gutachten wird wenige Tage nach der Untersuchung erstellt. Im Regelfall wird Ihnen das Gericht eine Kopie des Gutachtens zuleiten.